Compliance

Integriertes Qualitäts­management

Allreal verfügt über ein umfassendes und standardisiertes Qualitäts- und Kosten­management, das konsequent umgesetzt und laufend aktuali­siert wird. Die webbasierte Datenbank «Prozesse bei Allreal für Qualität» (PAQ) definiert Standards und Prozesse und stellt allen Mit­arbeitenden Hilfsmittel wie Prozess­beschreibungen, Reglemente, Vorlagen und Beispiele für die tägliche Arbeit zur Verfügung.

Beschaffung

Als Total- und General­unternehmung haftet Allreal für die Nicht­einhaltung der Mindest­löhne und der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits­bedingungen durch Unter­nehmer sowie sämtliche ihnen nachfolgende Sub­unter­nehmer in einer Auftrags­kette. Angesichts des hohen Kosten- und Termin­drucks in der Baubranche besteht das Risiko, dass es zu Verstössen gegen arbeits- und sozial­versicherungs­rechtliche Bestimmungen kommt. Damit verbunden sind nicht nur Qualitäts-, sondern auch Haftungs- und Reputations­risiken. Allreal spricht sich dezidiert gegen Schwarz­arbeit und Lohndumping aus und verpflichtet alle Auftragnehmer, sich lückenlos an die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

Im Jahr 2022 wurden auf Allreal-Bau­stellen diesbezüglich keine Verstösse registriert. Um das Risiko von Zuwider­handlungen gegen das Entsende­gesetz weiter zu minimieren, setzt das Unternehmen auf diverse Massnahmen. Dazu zählen beispiel­sweise strenge Ver­trags­beding­ungen, eine Ausweispflicht für Bauhandwerker oder Zutrittskontrollen auf Gross­baustellen. Allreal hat mit dem Programm «Qualiconstruct» ein unter­nehmens­spezifi­sches Zusammen­arbeitsmodell entwickelt und kooperiert besonders eng und partner­schaftlich mit aus­ge­wählten Unter­nehmen, die sich durch einen grossen Leistungsausweis bezüglich Qualität, Wirtschaftlichkeit, Bonität und Innovations­kraft auszeichnen. Per Ende 2022 sind insgesamt 49 Unter­nehmen in 16 Arbeits­gattungen Teil dieses Programms. Die Zugehörig­keit der einzelnen Unternehmen zu Qualiconstruct wird jährlich überprüft.

Seit März 2020 arbeitet Allreal zudem mit dem paritätischen Informations­system Allianz Bau (ISAB). Die daten­basierte elektro­nische Platt­form wird von den grossen Sozial­partnern im Bauhaupt- und Aus­bau­gewerbe getragen und schafft grösst­mögliche Trans­parenz über die Einhaltung der geltenden Mindest­arbeits­bedingungen durch die Unter­nehmer. Allreal verpflichtet alle beauftragten Bau­unter­nehmen, sich im ISAB zu registrieren. Auch im Geschäftsjahr 2022 setzte Allreal auf diese Zusammenarbeit.

Allreal vergab in der Deutsch­schweiz, gemessen am Projekt­volumen, in der Berichts­periode 99.4 Prozent der Arbeiten an in der Schweiz domizilierte Unter­nehmen und Lieferanten.

Vor Ort eingesetzte und über die gesamte Bauzeit auf der Baustelle anwesende Bauleiter von Allreal oder langjährige Freelancer kontrollieren und steuern die Einhaltung der Normen und Gesetze sowie die Qualität der Ausführung.

Die unter­nehmens­eigene Service­organisation stellt sicher, dass allfällige Mängel, die nach Über­gabe eines Bau­objekts an die Bau­herr­schaft oder die Eigen­tümer auftreten, schnell und un­kom­pliziert behoben werden. Für die Admini­stration der Mängel­behebung steht den Ver­antwort­lichen eine eigens entwickelte, leistungs­fähige Onlineplattform zur Verfügung. Durch die syste­matische Erfassung der Mängel besteht zudem die Gewähr, dass all­fällige Häufungen von Mängeln entdeckt und künftig bereits bei der Planung verhindert werden.

Kundenumfragen

Sowohl Kunden, die von Allreal Wohn­eigentum erwerben, wie auch eine Aus­wahl von Bau­herr­schaften von Dritt­projekten erhalten nach Beendigung der Bau­arbeiten die Möglich­keit, das Unter­nehmen anhand eines stan­dardi­sierten Frage­bogens zu bewerten und konkrete Ver­bes­serungs­vorschläge anzubringen. Während des Geschäfts­jahres 2022 wurden 42 Fragebögen retourniert. In der Gesamt­beurteilung waren dabei 53 Prozent der Bauherr­schaften von Dritt­projekten mit Allreal «sehr zufrieden», die rest­lichen 47 Prozent «zufrieden». Von den Käufern von Woh­neigen­tum würden 78 Prozent Allreal weiter­empfehlen.

Im September 2022 hat die Sparte Bewirt­schaftung des Geschäfts­felds Immobilien zum zweiten Mal nach 2020 eine repräsen­tative Kunden­umfrage bei Wohnungs- und Geschäfts­mietern durch­geführt. Befragt wurden in elektro­nischer Form insgesamt 1964 Mieter zur Dienst­leistung der drei Sparten Bewirt­schaftung, Port­folio­management und Gebäude­management. Die Rück­laufquote lag bei 486 Frage­bögen oder 25%. Um eine Vergleich­barkeit zur Kunden­umfrage aus dem Jahr 2020 zu gewähr­leisten, wurden die iden­tischen zehn Fragen mit einer Punkte­skala von 1 bis 4 verwendet. Über alle Themen­bereiche wurde im Durchschnitt ein erfreulicher Gesamt­wert von 3.05 erreicht.

Die Befragten hatten zudem die Möglich­keit, individuelle Anmer­kungen anzubringen. Ins­ge­samt wurden 237 Frei­text­felder genutzt. Sie liefern zusätz­liche wert­volle Hinweise für die weitere Ver­besserung der Service­dienst­leistungen. Die Resultate wurden mit den ent­sprechen­den Teams be­sprochen, und er­forder­liche Mass­nahmen wurden ein­geleitet, welche im Laufe des Jahres 2023 umgesetzt werden.

GRI 2-24, 205

Allreal-Verhaltenskodex

Der für die gesamte Allreal-Gruppe verbind­liche Verhaltens­kodex beschreibt das von den Mit­arbeitenden erwartete Geschäfts­gebaren und definiert damit einerseits die Leit­planken, die ohne Ausnahmen und Ein­schränkungen zu respek­tieren und mit­zutragen sind. Anderer­seits sind auch die Sank­tionen bei Verstössen fest­gehalten. Das eigenverant­wortliche Einhalten ethischer Standards und das strikte Befolgen aller für das Unter­nehmen relevanten Gesetze bilden die Basis allen unter­nehme­rischen Handelns.

In dem seit dem Jahr 2018 beste­henden Verhaltens­kodex hat Allreal die folgenden Korrup­tions­risiken als wesentlich definiert und berück­sichtigt: die Vergabe von Planer- und Sub­unternehmer­leistungen, die Vergabe von Aufträgen für Bewirt­schaftung und Facility-Management, die Akquisition von Ent­wicklungs­liegen­schaften, die Akquisition von GU-/TU-Aufträgen und der Kauf/Verkauf von Rendite­liegen­schaften. Alle neu eintretenden Mit­arbeitenden werden über den Verhaltens­kodex in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus findet im Auftrag des Verwaltungs­rats und der Gruppen­leitung jährlich eine obliga­torische Schulung aller Mit­arbeitenden zu einem Thema aus dem Verhaltens­kodex statt, wobei die Themen nach Führungs­ebene variieren können. Im Berichts­jahr war dies für die Mit­arbeitenden in der Deutsch­schweiz «soziale Medien», für die Mit­arbeitenden in der Romandie fand eine all­gemeine Ein­führung zum Verhaltens­kodex statt.

Verhaltenskodex (PDF)

GRI 2-16, 2-27, 406, 418

Unabhängige externe Meldestelle

Sowohl Mitarbeitende als auch Dritte, die Verstösse gegen geltende Gesetze oder gegen den Verhaltens­kodex feststellen oder vermuten, haben die Möglich­keit, diese einer un­abhängigen externen Stelle zu melden. Die Meldung erfolgt dabei über ein im Allreal-Intranet und auf der Website des Unter­nehmens verfügbares Online-Formular. Die Anonymität von Hinweis­gebern und der vertrauliche Um­gang mit Informationen sind dank eines Dritt­anbieters in jedem Fall gewahrt. Die unab­hängige externe Melde­stelle stellt sicher, dass für einen Hinweis­geber aus der Kontaktaufnahme keinerlei Nachteile resultieren.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Vorfälle gemeldet.

Als Ergänzung zur bestehenden unab­hängigen externen Melde­stelle, welche auch Dritten zur Ver­fügung steht, arbeitet Allreal mit der Fach­stelle Mobbing und Belästigung zusammen. Die Fach­stelle berät Mit­arbeitende wie auch die Gruppen­leitung bei Anzeichen von Mobbing, sexueller Belästigung und Dis­krimi­nierung unter Wahrung der Anonymität. Die letzte Schulung der Mit­arbeitenden zu diesem Thema fand im Oktober/November 2021 statt. In der Berichts­periode wurden keine Verdacht­sfälle von Mobbing, sexueller Belästigung oder Dis­krimi­nierung registriert.

Bezüglich Verletzungen des Schutzes von Kunden­daten und der Dis­krimi­nierungs­freiheit wurden im Jahr 2022 keine Verstösse gemeldet. Auch wurden im Berichts­zeit­raum keine wesent­lichen Sank­tionen oder Bussen gegen Allreal hinsichtlich der Nicht­einhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen oder wirt­schaft­lichen Bereich oder der Nicht­einhal­tung von Umwelt­schutz­gesetzen aus­gesprochen.

Die Gruppen­leitung informiert den Verwaltungs­rat viertel­jährlich im Rahmen eines standar­disierten Reportings über relevante Vor­kommnisse, welche die Geschäfts­beziehungen oder das operative Geschäft von Allreal potenziell negativ be­einflussen könnten.